Lizenzierung

Namensnennung 4.0 International

CC BY 4.0

Lizenzvertrag

§ 1 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) photo.bayern ist alleiniger Urheber der Vertragsgenstände im Sinne von §7 UrhG.
(2) photo.bayern räumt dem Kunden, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die entwickelten Fotos/Bilder in allen denkbaren Nutzungsarten zu nutzen.

§ 2 Urheberstellung

(1) photo.bayern versichert, dass er berechtigt ist, über das Urheberrecht an den Werken in der zuvor beschriebenen Weise zu verfügen, dass er keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung der Nutzungsrechte an die Berechtigten entgegenstehen, und dass der Inhalt oder Teile des Werks nicht widerrechtlich geschützten Werken anderer Urheber entnommen sind.

 

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